SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT FÜR KINDER-, jugend- und familienpsychologie

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familiendiagnostik beinhaltet mein Aufgabenbereich die Erstellung von Gutachten zu Fragen beispielsweise rund um Obsorge, Kontaktrecht und/oder der Kindeswohlgefährdung bei Familiengerichten.

 

Gerichtssachverständige/ privatgutachter - unterschied?

 

Werden Sachverständige von einem Gericht hinzugezogen, so handeln sie in gerichtlichem Auftrag. Der Auftraggeber ist somit jenes Gericht, welches den/die Sachverständige/n mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragt hat.

 

Das Gerichtsgutachten dient ausschließlich der Beantwortung der richterlichen Fragestellungen.

 

Die Sachverständigen stehen mit dem Auftraggeber, d.h. dem Gericht, in einem öffentlich-rechtlichem Verhältnis. Die Kosten für ein Gerichtsgutachten richten sich nach dem aktuell geltenden Gebührenanspruchgesetz.

 

Privatgutachter werden nicht über gerichtlichen Auftrag, sondern im Auftrag einer Partei tätig. Der Auftraggeber ist somit eine Privatperson.

 

Das ist etwa bedeutsam für:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens oder
  • Kontrolle eines bestehenden Gutachtens eines Gerichtssachverständigen oder
  • Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen

Privatgutachter treten in ein privatrechtliches Verhältnis zu ihren Bestellern. Die Kosten eines Privatgutachtens richten sich nach dem individuellen Stundensatz der ausführenden PsychologInnen.

 

Sind Sie an einem Privatgutachten im Bereich Kinder-, Jugend-, Familiendiagnostik interessiert, so können Sie mich gerne kontaktieren!

 


Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen unter www.gerichts-sv.at