trennungs- und scheidungsberatung

Sind bereits Anzeichen einer Beziehungskrise bemerkbar oder steht womöglich die Frage nach einer Trennung oder Scheidung im Raum, empfiehlt es sich eine Beratung anzudenken. Im Rahmen einer Paarberatung kann gemeinsam darüber reflektiert werden, ob eine Trennung der bestmögliche Weg für die jeweiligen Partner und Partnerinnen sowie für die Kinder ist.

 

Sind die Ehepartner und -partnerinnen einig, dass sie sich trennen bzw. scheiden lassen wollen, sieht das Gesetz eine verpflichtende Beratung vor (Elternberatung nach § 95), mit dem vorrangigen Ziel das Kindeswohl trotz Trennung/Scheidung in den Mittelpunkt zu stellen.

 

Ist eine Trennung/Scheidung bereits vollzogen, kann - insbesondere bei Schwierigkeiten rund um Regelungen (Obsorge, Kontaktrecht...)  das Kind betreffend - vom Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 angeordnet werden.

 

Bitte beachten Sie: die (psychologische) Trennungs- und Scheidungsberatung gibt keine Auskunft über rechtliche Folgen einer Trennung/Scheidung! Rechtsberatung zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht bieten die meisten Bezirksgerichte an.

 


Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksgericht oder unter www.trennungundscheidung.at/familien-und-scheidungsberatung-bei-gericht/