ELTERNBERATUNG NACH § 95

Gesetzestext § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz):

 

"Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen."

 

Die Elternberatung nach § 95 ist somit eine verpflichtende Beratung vor der Scheidung und richtet sich an alle Eltern, die minderjährige Kinder haben. Nach der Beratung wird eine Bestätigung über die Teilnahme ausgestellt, die dem Gericht vorgelegt werden muss.

 

Ziel der Elternberatung nach § 95 ist das Kindeswohl in den Vordergrund zu rücken. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen die Eltern Informationen über typische Gefühlen, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.

 

Die Kosten der Elternberatung nach § 95 richten sich nach der Dauer der Beratung. Im Allgemeinen ist mit € 100/Einheit (= 50 Minuten) zu rechnen. 

 

Achtung: die Kosten sind nicht pro Person zu verstehen! Den an der Beratung teilnehmenden Personen obliegt die Aufteilung der Kosten.

 


Nähere Informationen finden Sie unter www.trennungundscheidung.at